Die Expert Systems AG betreibt die Plattform ProvenEmployer, welche eine umfassende und detaillierte Bewertung von Unternehmen durch deren Mitarbeiter ermöglicht. Jede Bewertung ist willkommen, solange diese objektiv wahr, sachlich und verständlich formuliert sind.
Für die Abgabe einer Bewertung eines ProvenEmployer-Profilinhabers über unsere Plattform gelten daher folgende Richtlinien:
1. Sie sind Mitarbeiter des bewerteten Unternehmens und verwenden für die Abgabe ihrer Bewertung eine unternehmensbezogene Email-Adresse. Erfolgt die Abgabe einer Bewertung über eine private E-Mail-Adresse, müssen Sie bestätigen, dass Sie Mitarbeiter des bewerteten Unternehmens sind.
2. Es steht Ihnen frei, im Zuge der Bewertung persönliche Angaben zu machen. Sie können auch anonym bewerten. Sofern Sie sich dafür entscheiden, Ihren Namen anzugeben, bedenken Sie bitte, dass dieser neben Ihrer Bewertung angezeigt werden kann. In jedem Fall ist es untersagt, im Rahmen der Bewertung falsche oder missverständliche Angaben über ihre Person zu machen. Sie dürfen insbesondere nicht unter einer falschen Identität eine Bewertung abgeben.
3. Sie räumen der Expert Systems AG das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und insbesondere zur Veröffentlichung der von Ihnen erstellten Bewertung auf ProvenEmployer ein. Die Rechteübertragung bleibt von einer etwaigen Beendigung dieser Vereinbarung - gleich aus welchem Grund - unberührt.
4. Sie gewährleisten, dass Sie ihre Bewertung selbst verfasst haben und hierdurch keine Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder andere Immaterialschutzgüter Dritter verletzt werden.
5. Inhaltlich muss die Bewertung objektiv wahr sein. Nicht gestattet sind beleidigende, ehrverletzende Bewertungsinhalte, Aufrufe zur Gewalt, rassistische oder sexistische Äußerungen, politische oder religiöse Propaganda oder Vergleichbares beinhalten, sowie offene oder versteckte Werbung, Boykottaufrufe oder personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Namen, Telefonnummern, private Anschriften, E-Mail-Adressen etc.) ohne deren Einverständnis.
6. Bewerter haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Bewertung. ProvenEmployer ist berechtigt, Bewertungen zu löschen, wenn diese den vorgenannten Kriterien widersprechen.
7. Profilinhaber haben keinen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen, wenn diese den vorgannten Kriterien nicht widersprechen. Davon bleibt das Recht des Profilinhabers, Bewertungen auf unsichtbar zu stellen, ausdrücklich ausgenommen. In diesem Fall wird im Profil angezeigt, dass nicht alle Bewertungen sichtbar sind.